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Haltt: "Hunde auf Friedhöfen unter Auflagen erlauben!"

FDP-Ratsfraktion setzt sich für hundefreundliche Friedhofsregelung ein.

Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum
Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum spricht sich für eine Änderung der Friedhofssatzung aus, um das Mitführen von Hunden auf städtischen Friedhöfen unter bestimmten Auflagen zu ermöglichen. Aktuell verbietet die Bochumer Friedhofssatzung in § 13 Abs. 1 Nr. 5 das Mitbringen von Tieren jeglicher Art, ausgenommen Blindenhunde.

 

"Viele unserer Nachbarstädte – darunter Essen, Gelsenkirchen und Dortmund – erlauben Hunde auf Friedhöfen, sofern sie angeleint sind und Hundekot ordnungsgemäß entsorgt wird", betont Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum. "Bochum sollte hier nachziehen und endlich eine praxisnahe Regelung finden."

 

Die FDP sieht insbesondere in der aktuellen Regelung eine unnötige Härte für Hundebesitzer, die auf den Friedhof gehen möchten, um Angehörige zu besuchen. Haltt weiter: "Gerade ältere Menschen, für die der Hund eine wichtige Begleitung und emotionale Stütze ist, werden durch das derzeit noch geltende Verbot ausgeschlossen. Die Friedhöfe sollten Orte der Trauer und des Gedenkens sein, nicht von unnötigen Restriktionen."

 

Ein Blick auf die umliegenden Städte zeigt, dass eine differenzierte Regelung möglich ist: Hunde sind dort an der kurzen Leine erlaubt, Kot muss entfernt werden und die Tiere sind von Grabstätten fernzuhalten. "Die Stadt Bochum sollte auch endlich diesen pragmatischen Weg gehen. Die Würde der Toten bleibt gewahrt, während gleichzeitig den Bedürfnissen vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen wird. Was auf kirchlichen Friedhöfen in Bochum schon erlaubt ist, sollte auch auf kommunalen Friedhöfen möglich sein."

 

Die FDP-Fraktion wird in der Ratssitzung am kommenden Donnerstag daher entgegen der Verwaltungsempfehlung für eine Bürgeranregung stimmen, die sich für eine Änderung der Friedhofssatzung einsetzt. "Die Stadt will eine Anpassung nur ergebnisoffen prüfen. Wie so oft verliert sich die Verwaltung in endlosen Prüfungsschleifen. Das kann alles schneller und bürgernäher gehen", so Haltt abschließend.