Liberale hatten Aussetzung bereits im Dezember 2021 beantragt.
Die Verwaltung schlägt vor, auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Jahr 2023 zu verzichten. "Das ist eine notwendige Maßnahme, damit sich die Clubkultur in Bochum nach den Corona-Einschränkungen in den letzten Jahren wieder wirtschaftlich erholen kann. Für Bochum ist die Ausgehkultur in Diskotheken und Clubs schließlich ein wichtiger Standortfaktor", so Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "Außerdem soll die Clubszene in Bochum gegenüber den Nachbarn nicht geschwächt werden. Die Stadt Dortmund hatte schon 2021 beschlossen, die Vergnügungssteuer für diese Branche auszusetzen."
"Auch in Bochum hätten wir diese Klarheit frühzeitig schaffen können", ergänzt Léon Beck, stellv. Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "Wir hatten bereits im Dezember 2021 beantragt, auf die Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen bis Ende 2023 zu verzichten. Leider konnte sich die rot-grüne Koalition damals nur zu einem Trippelschritt bis Ende 2022 durchringen können. Wir hätten der Branche damals schon langfristige Planungssicherheit geben können. Zudem sollten wir auch 2023 noch mal schauen, wie weit sich die Erholung der Clubszene entwickelt hat und ob noch eine weitere Unterstützung nach einer sehr schwierigen Phase notwendig ist."
Über den Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Jahr 2023 wird abschließend in der Ratssitzung am 15. Dezember 2022 beraten.