FDP-Ratsfraktion befürchtet automatische Steuererhöhungen.
Der neue Landesfinanzminister Marcus Optendrenk hat einen Modellwechsel bei der Grundsteuer eine Absage erteilt und will am "Scholz-Modell" festhalten. "Im Landtag NRW soll es nach der
Sommerpause eine Anhörung zu einem flächenbasierten Grundsteuermodell geben. Ohne jedoch die Meinung der geladenen Experten angehört zu haben, legt sich der neue Landesfinanzminister bereits
jetzt auf das 'Scholz-Modell' fest. Da soll offenbar eine Debatte ohne Austausch von Argumenten abgewürgt werden", kritisiert Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "Der
vorzeitige Verzicht auf ein eigenes Grundsteuermodell für NRW ist ein Fehler, für den womöglich jeder Mieter, jeder selbstnutzender Wohneigentümer und jeder Betrieb später bezahlen muss."
"Das wertbasierte Scholz-Modell beinhaltet quasi eine eingebaute Steuererhöhung. Bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen und Bodenrichtwerten wird es aufgrund seiner inneren Wertdynamik
automatisch mit jeder künftigen Steuerfeststellung zu Steuererhöhungen führen", befürchtet Haltt. "Da die Grundsteuer umlagefähig ist, kann das zum neuen Preistreiber bei den Nebenkosten werden.
Dabei steigen die Nebenkosten als sogenannte zweite Miete ohnehin schon stärker als die Mieten selbst. Ein Entlastungssignal bei der Grundsteuer wäre daher viel angebrachter als
Erhöhungsautomatismus."
Haltt weiter: "Grundsätzlich soll die Umsetzung der Reform zwar aufkommensneutral erfolgen. So soll das Volumen der im gesamten Stadtgebiet erhobenen Grundsteuer in etwa dem Volumen vor der
Reform entsprechen. Um das jedoch in der Praxis sicherzustellen, dürfen dann auch Senkungen des Hebesatzes kein Tabu sein. Und sollte die Stadt Bochum sich doch dafür entscheiden, für unbebaute,
baureife Grundstücke die neue Grundsteuer C einzuführen, müsste aus unserer Sicht im Umfang der dadurch erzielten Einnahmen die Belastung bei der Grundsteuer B reduziert werden."
"Die derzeit laufende Datenerhebung für die neue Grundsteuer wirkt jedenfalls für viele Eigentümer wie ein bürokratischer Schildbürgerstreich. So dürfen sie online über das Elster-Portal des
Finanzamtes vor allem Daten an das Finanzamt schicken, die ihnen das Finanzamt vorher per Brief mitgeteilt hat. Die Systematik des 'Scholz-Modells' wird aber auch in Zukunft den bürokratischen
Aufwand hochhalten, da die Verkehrswerte von Immobilen als Bemessungsgrundlage regelmäßig neu bewertet werden müssen", so Haltt.
"Besser wäre daher ein flächenbasiertes Modell nach hessischen Vorbild. Das Flächenmodell schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten, da nur bauliche Veränderungen am eigenen Objekt für die
Steuerlast verantwortlich sind und nicht allgemeine Entwicklungen bei Immobilienpreisen. Für die Bürgerinnen und Bürger würde ein Modellwechsel zu keinerlei Mehraufwand führen. Die wenigen
benötigten Daten für ein flächenbasiertes Modell werden im Zuge der deutlich umfangreicheren Feststellungen zum 'Scholz-Modell' ohnehin mit abgefragt. Die Menschen in NRW und in Bochum hätten ein
faireres, transparenteres und bürokratieärmeres Grundsteuermodell mehr als verdient", so Haltt abschließend.