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Olaf in der Beek legt Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein.

FDP Bochum plädiert für eine gewichtete Inzidenz, die auch Impfungen und Intensivbetten einbezieht.

Olaf in der Beek MdB, Kreisvorsitzender der FDP Bochum
Olaf in der Beek MdB, Kreisvorsitzender der FDP Bochum

In Bochum gilt aufgrund der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes seit heute eine nächtliche Ausgangssperre. „Diese nächtliche Ausgangssperre ist nicht nur in Bochum unverhältnismäßig. Selbst die Wissenschaftlichen Dienste haben in einem Gutachten rechtliche Zweifel an dieser Maßnahme angemeldet. Die Wirksamkeit ist mindestens umstritten. Ich halte sie daher für verfassungswidrig“, so Olaf in der Beek MdB, Kreisvorsitzender der FDP Bochum. „Deshalb habe ich im Deutschen Bundestags nicht nur gegen das Bevölkerungsschutz gestimmt. Ich habe mich auch dazu entschlossen, persönlich mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion der Freien Demokraten, gegen das Gesetz zu klagen und mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.“

 

„Die Ausgangsbeschränkungen sind verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie in die Bewegungsfreiheit der Menschen massiv eingreifen, ohne dass weniger starke Eingriffe, die genauso wirksam sind, ergriffen worden wären“, kritisiert Olaf in der Beek. „Den Bürgerinnen und Bürgern ist doch klar, dass sich die Ansteckungsgefahr von Corona nicht an Uhrzeiten richtet. Auch ist jedem klar, dass beim nächtlichen Spaziergang eines geimpften Ehepaares, irgendwo in Bochum oder Deutschland, keinerlei Infektionsgefahr für andere besteht. Ich bin daher zuversichtlich, dass diese pauschale Ausgangssperre keinen rechtlichen Bestand haben wird.“

 

Die FDP Bochum plädiert zudem dafür, Maßnahmen nicht allein an den Inzidenzwerten auszurichten, sondern auch andere Faktoren zu berücksichtigen. Olaf in der Beek: „Wir brauchen eine gewichtete Inzidenz. Auch Faktoren wie die Zahl der Impfungen und der Intensivbetten sollten einbezogen werden. Daher freue ich mich, dass auch der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Burkhart Jentsch den Inzidenzwert als Kriterium als nicht ausreichend ansieht. Allerdings bin auch überrascht, denn die beiden Bochumer SPD-Bundestagsabgeordneten Michelle Müntefering und Axel Schäfer haben einen Tag vorher im Bundestag gegen diese gewichtete Inzidenz gestimmt. Da passt Reden und Handeln also nicht zusammen.“

 

„Im Infektionsschutzgesetz fehlen zudem Ausnahmen für Geimpfte und Genesene fehlen. Und das obwohl es zahlreiche Studien gebe, die uns sagen, dass namentlich durch Geimpfte praktisch keine Gefahren der Ansteckung mehr für andere Menschen ausgehen. Das Infektionsschutzrecht ist jedoch ein Gefahrenabwehrrecht. Das heißt also, wenn von einer Person keine Gefahr mehr für andere ausgeht, dann gibt es auch keine rechtliche und auch keine moralische Rechtfertigung mehr, in die Grundrechtsausübung dieser Person einzugreifen. Und deswegen gehören diese Ausnahmen endlich ins Gesetz“, so Olaf in der Beek abschließend.