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Olaf in der Beek MdB: "Die Stadtverwaltung muss alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um eine Rückkehr von Sami A. nach Bochum zu verhindern." (Kreisverband)

Kreisvorsitzender der FDP Bochum stärkt der Stadt Bochum und dem Land NRW den Rücken.

Sollte Sami A. nicht bis Dienstag nach Deutschland zurückgekehrt sein, droht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Stadt Bochum Zwangsgeld an, da sie sich nicht genügend für eine Rückholung des Abgeschobenen eingesetzt habe. "Die Stadt Bochum sollte weiter konsequent ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und auch gegen die neue Entscheidung des Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen", so Olaf in der Beek MdB, Kreisvorsitzender der FDP Bochum. "Da ich den NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp als besonnenen Kollegen kenne und schätze, habe ich keinerlei Zweifel daran, dass die Abschiebung von Sami A. unter Beachtung aller rechtsstaatlichen Vorgaben durchgeführt wurde."

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist bis Dienstag zur Rückholung von Sami A gesetzt. Sonst droht ein Zwangsgeld von 10.000 €. "Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nutzt im Fall Sami A. die rechtsstaatlichen Möglichkeiten, um die vertretene Rechtsauffassung weiter zu untermauern. Ich rate der Stadtverwaltung, ebenfalls alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen und nun gegen die neue Entscheidung ebenfalls Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen", so Olaf in der Beek MdB, Kreisvorsitzender der FDP Bochum. "Ich kann nach meinem Kenntnisstand kein Fehlverhalten der Stadt Bochum erkennen. Die Stadtverwaltung ist ja bereits im Kontakt mit dem Auswärtigen Amt, um sich über die aktuelle Situation von Sami A. in Tunesien zu informieren. Bei weiteren diplomatischen Maßnahmen wäre ohnehin das Auswärtige Amt am Zug."

 

Olaf in der Beek, der für die FDP im Bundestag sitzt, hält es zudem für richtig, dass die Stadt Bochum gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Sami A. wieder nach Deutschland zu holen, Beschwerde eingelegt hatte: "Die Stadt Bochum hat gemeinsam mit der Landesregierung gehandelt, um einen islamistischen Gefährder endlich abzuschieben. Dies hat sie nach eigener Auffassung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten getan. Daher ist es nur konsequent, dass sie für diese Rechtsfassung auch weiter streitet." Die beim Oberverwaltungsgericht eingelegte Beschwerde muss bis zum 13. August 2018 von der Stadt Bochum begründet werden.

 

Rückendeckung gibt Olaf in der Beek auch dem NRW-Flüchtlingsminister: "Als die Abschiebung von Sami A. umgesetzt wurde, lag keine Gerichtsentscheidung vor, die der Maßnahme entgegenstand. Joachim Stamp hat immer betont, dass er sonst anders gehandelt hätte und dass es keine Möglichkeiten mehr zum Eingreifen gab, als die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dann am späteren Freitagmorgen vorlag. Ich habe hohen Respekt davor, dass der NRW-Flüchtlingsminister die volle Verantwortung für dieses Vorgehen übernommen hat. Und so wie ich Joachim Stamp als besonnenen Kollegen kennengelernt habe, habe ich keinerlei Zweifel daran, dass er unter Beachtung aller rechtsstaatlichen Vorgaben gehandelt hat."

 

Olaf in der Beek abschließend: "Als die zeitliche und rechtliche Voraussetzung für eine Rückführung von Sami A. vorlagen, haben Stadt, Ausländerbehörde und Land NRW an einem Strang gezogen, um den Gefährder Sami A. zügig in seine Heimat abzuschieben. Als Bochumer Bürger finde ich, dass den Behörden dafür Dank und Respekt gebührt."