FDP Bochum fordert grundlegende Reform der Kommunalfinanzen.
"Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendige Neugestaltung der Grundsteuer darf nicht zu Mehrbelastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen", warnt Felix Haltt, stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Bochum. "Ein neues Grundsteuermodell muss einfach und nachvollziehbar sein." Die Freien Demokraten fordern außerdem, die Kommunalfinanzen insgesamt auf eine neue Basis zu stellen. Haltt: "Bei der Reform der Grundsteuer allein darf es nicht bleiben. Vielmehr muss auch die konjunkturanfällige Gewerbesteuer überarbeitet und die Kommunen bei den Sozialkosten entlastet werden."
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April dem derzeitigen Grundsteuermodell den rechtlichen Boden entzogen. Das Grundsteuergesetz soll bis 2019 novelliert werden. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die Quittung für die jahrelange Untätigkeit der Großen Koalition. Das ist nun die Chance, die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer deutlich zu vereinfachen und verfassungsfest zu machen", so Felix Haltt, stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Bochum. "Die Neugestaltung der Grundsteuer darf jedoch nicht zu mehr Bürokratie führen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass nicht einige genauso viel Grundsteuer zahlen wie bisher und alle anderen noch mehr. Kurz: Das Urteil darf nicht für Steuererhöhungen durch die Hintertür missbraucht werden."
Haltt weiter: "Die neue Bemessungsgrundlage für eine reformierte Grundsteuer sollte einfach und nachvollziehbar sein. Die Freien Demokraten setzen sich dafür ein, dass die Parameter für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ausnahmslos die Größe der Grundstücke und die Bodenrichtwerte sind. Im Rahmen des Hebesatzrechtes sollen die Kommunen zudem die besonderen Verhältnisse vor Ort und die Nutzung selbständig berücksichtigen können."
"Bei der Neugestaltung der Grundsteuer allein darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr brauchen wir eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen", fordert Haltt. "Kommunen soll eine kommunale Mindestfinanzausstattung zur Verfügung gestellt bekommen. Diese soll ihnen ermöglichen, sowohl ihre Pflichtaufgaben als auch einen Grundstock an freiwilligen Leistungen zu erbringen. Die Mindestfinanzausstattung muss frei von konjunkturellen Schwankungen und landesseitigen Bedingungen sein."
"Die konjunkturanfällige Gewerbesteuer sollte daher langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden", schlägt Haltt vor. "Zwischenzeitlich sollte die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage um gewinnunabhängige Hinzurechnungen bereinigt und damit an die einkommen- und körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage angeglichen werden."
"Auch bei den Sozialkosten brauchen die Kommunen dringend eine Entlastung. Hier muss der Bund stärker seiner Verantwortung gerecht werden", so Haltt abschließend.