Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" sieht Bochumer Wählerinnen und Wähler als Gewinner.
Das Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute ein Urteil über die im Jahr 2016 eingeführte Sperrklausel bei Kommunalwahlen gefällt. "Das Landesverfassungsgericht hat heute die von SPD, Grüne und CDU eingeführte 2,5-Prozenthürde gekippt und bestätigt damit unsere Einschätzung", erklärt Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER". "Weder in Bochum, noch in anderen Kommunen werden Räte durch eine zu große Zersplitterung beeinträchtigt. Die Vielfalt in den Räten ist im Gegenteil oftmals ein Gewinn für die Demokratie."
"In Bochum haben die Bürgerinnen und Bürger ganze 13 unterschiedliche Parteien und Wählervereinigungen in den Rat gewählt. Nicht alle davon sind unkritisch zu sehen, aber es ist eine gute Leistung der lokalen Demokratie, dass extreme Parteien im Bochumer Rat bedeutungslos bleiben“, so Haltt weiter. „Die Väter dieses verfassungswidrigen Gesetzes, die mittlerweile abgewählte rot-grünen Landesregierung und die NRW-CDU, hätten nur mal nach Bochum schauen müssen. Trotz des vielfältigen Rates bleibt hier keine Arbeit liegen. Eine Blockade der kommunalen Prozesse ist nicht vorhanden. Unsere Prognose, dass dieses Gesetz wieder einkassiert wird, hat sich nun bestätigt.“
"Kommunale Demokratie bedeutet nicht, dass es die Vertreter der großen Fraktionen möglichst bequem haben und Ratsangelegenheiten ohne große Diskussion innerhalb von ein, zwei Stunden durchgestimmt werden“, ergänzt Dr. Volker Steude, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER". "Die Bürgerinnen und Bürger wählen nun mal immer differenzierter und das müssen auch größere Parteien akzeptieren. Hätte es bei den Kommunalwahlen 2014 eine 2,5 %-Sperrklausel gegeben, wären die Stimmen von rund 11.000 Bochumerinnen und Bochumer nicht berücksichtigt und damit völlig wertlos geworden. Daran erkennt man gut, dass dieses Urteil im Interesse der Demokratie und der Bochumer Wählerinnen und Wählerinnen ist."
"Und offensichtlich sieht auch der Bochumer Oberbürgermeister keine Arbeitsüberlastung des hiesigen Rates. Ansonsten hätte er die Anzahl der Ratssitzungen für das kommende Jahr wohl kaum von zehn auf sechs reduziert", so Dr. Steude abschließend.