"FDP & DIE STADTGESTALTER" kritisieren mangelnden Datenschutz beim ProstSchG.
An diesem Wochenende, am 1. Juli 2017, trat das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft, dessen Ausführung in Verantwortung der Kommunen liegt. "Der Inhalt des Bundesgesetzes kann dem versprochenen Ziel, vor Zwangsprostitution zu schützen, nicht gerecht werden", erklärt Susanne Mantesberg-Wieschemann, Ratsmitglied und Vertreterin der Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Das ProstSchG sieht unter anderem eine Anmelde- und Kondompflicht sowie einen 'Hurenausweis' mit Passfoto vor.
Mantesberg-Wieschemann weiter: "Unser Hauptkritikpunkt liegt in der Datenschutz-Katastrophe, die das neue Gesetz verursacht. Von nun an müssen sich Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bei den Kommunen anmelden und mit persönlichen Daten wie Name und Adresse registrieren lassen. Ebenso müssen sie einen 'Hurenausweis', auf dem ein Passfoto angebracht sein wird, bei der Arbeit mitführen. Viele verheimlichen ihre Sexarbeit vor der Familie und ihrem restlichen privaten sowie auch hauptberuflichen Umfeld, um ihre Existenz nicht aufs Spiel zu setzen. Da sind Probleme und psychischer Druck, durch den Ausweis vielleicht enttarnt werden zu können, vorprogrammiert. Im schlimmsten Falle droht das Abrutschen in die Illegalität, um den schikanierenden Hurenausweis zu umgehen. Werden sie ein Opfer von Gewalt, trauen sie sich nicht, Hilfe zu holen, da sie noch eigene negative Konsequenzen fürchten. Wir drängen daher, den bestmöglichen Datenschutz zu gewährleisten, um Schadensbegrenzung zu betreiben."
"Aber auch bei der Umsetzung auf behördlicher Seite bleiben viele Fragen offen. Eine unfreiwillige Komik stellt sich ein, wenn man von einer Kondompflicht für Prostituierte liest", kritisiert Susanne Mantesberg-Wieschemann. "Wer soll das denn kontrollieren? Die Bundesregierung züchtet ohne Sinn und Verstand ein zahnloses Bürokratiemonster heran. Auch wenn Bordellbetreiber in Zukunft ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, können sie ihr Geschäft weiter über Strohmänner laufen lassen. Auch von vorgeschriebenen Beratungsgesprächen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter darf man sich nichts erhoffen, denn die Behörden werden kaum die Zeit haben, um in den kurzen Gesprächen eine Vertrauensebene aufzubauen."
"Die zusätzlichen Kosten, die das neue ProstSchG mit sich bringt, werden hauptsächlich die Kommunen stemmen müssen. Das Geld hätte man besser in die Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter "Madonna e.V." stecken können, denn nur mit einer vertrauensvollen und langfristigen Sozialarbeit kann man Zwangsprostitution wirkungsvoll verhindern und die wahren Kriminellen, die im Hintergrund die Fäden ziehen bestrafen", so Mantesberg-Wieschemann abschließend.