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Marmor, Stein und Eisen bricht – auch beim Platz des europäischen Versprechens. (Ratsfraktion)

Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" sieht neue Mängel bei den Namensplatten.

"Vor einem guten Jahr wurde der Platz des Europäischen Versprechens eingeweiht. Die lange Leidensgeschichte mit dem Projekt und der damit verbundenen Kostenexplosion hatte damit scheinbar ein Ende genommen. Doch was schlecht ist, kommt leider wieder", so Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER". "Auf der linken Seite des Platzes ist bereits eine erste Namensplatte gesprungen. In der rechten unteren Ecke zieht sich ein unschöner Riss durch die Namensplatte. Offenbar hat die Platte einer Belastung nicht standgehalten."

 

Haltt weiter: "Dabei hatte man die Materialfrage bei den Namensplatten ja auch intensiv mit dem Künstler hin und her diskutiert. Glasplatten waren dann zu teuer und auch großformatige Betonplatten mit eingelegten Edelstahlbuchstaben scheiterten an den Kosten. Letztlich musste es dann armenischer Basaltlava und Buchstaben aus hochfestem Epoxidharz sein. Diese Materialien und die Kombination der Materialien sollten allen Ansprüchen aus gestalterischer und bautechnischer Sicht entsprechen. Und auch der Umstand, dass der Platz weiterhin von Lieferfahrzeugen (bis 7,5 t) des benachbarten Möbelhauses befahren wird, wurde damals berücksichtigt. Die Praxis zeigt jetzt aber wieder einmal, dass Planung und Realität beim Platz des Europäischen Versprechens zwei verschiedene Dinge sind."

 

"Über 3 Millionen Euro hat der Platz letztendlich gekostet. Und für das viele Geld hat man nicht einmal etwas bekommen, was den tatsächlichen Begebenheiten standhält. Da fühle ich mich als Ratsmitglied hinter die Fichte geführt. Und das sogar zum wiederholten Mal bei diesem Projekt", so Haltt abschließend.

 

Die Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" wird im Haupt- und Finanzausschuss am 22. März 2017 dazu eine Anfrage stellen. Die Verwaltung soll dann Stellung beziehen, ob ihr die gesprungene Platte bekannt ist, ob der Sprung auf mangelhaftes Material zurückzuführen ist und ob es noch Gewährleistungsansprüche in der Sache gibt.