"Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Mit diesem Satz hat wahrscheinlich schon jeder Politiker mal das Konnexitätsprinzip erklärt. Das Problem ist jedoch, dass dies nun mal nicht immer so ist", erklärt Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" im Rat der Stadt Bochum. "Land und Bund übertragen schon mal gerne Aufgaben an die Kommunen, lassen sie dann aber mit der Finanzierung allein. Und vor allem eine Stadt wie Bochum, die mit eigenen Haushaltsproblemen zu kämpfen hat, treffen solche Mehrkosten besonders hart."
Haltt weiter: "Bei den steigenden Flüchtlingszahlen wird vor allem die Unterbringung von Flüchtlingen zu einem Paradebeispiel für eine Konnexitätsverletzung. Die Flüchtlingsunterbringung ist zweifellos eine gesamtstaatliche Aufgabe. Nach Schätzungen der Sozialdezernentin kommen in diesem Jahr auf die Stadt Bochum Gesamtkosten in Höhe von rund 20 Mio. Euro zu. Land und Bund werden aber wohl nur sechs bis sieben Mio. Euro zur Verfügung stellen. Die entstehende Kostenlücke muss die Stadt alleine stemmen."
Auch bei der Umsetzung der schulischen Inklusion gibt es Befürchtungen, dass das Land nicht alle Kosten für diese Aufgabe übernimmt. Deswegen klagen derzeit 52 Städte und Gemeinden beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Bochum gehört allerdings nicht zu den beschwerdeführenden Städten.
Für die nächste Ratssitzung hat die Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" daher den Antrag gestellt, alle Kosten für Aufgaben, die von Land oder Bund auf die Kommunen übertragen wurden und bei denen die Mittelzuweisung für die Erfüllung nicht ausreichend ist, zu identifizieren und dem Rat zur Kenntnis zu geben, sich der Kommunalen Verfassungsbeschwerde zu den Mehrkosten der schulischen Inklusion anzuschließen und weitere Klagemöglichkeiten wegen solcher Verletzungen des Konnexitätsprinzips zu prüfen.
"Wenn die Verletzung des Konnexitätsprinzips zur Gewohnheit wird, darf man das als Kommune nicht einfach so hinnehmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man sich dagegen gerichtlich wehren muss", so Haltt abschließend.